AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BLACKBELT XP Germany GmbH

Allgemeine Bestimmungen

1. Gegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten ausschließlich und für alle vertraglichen Vereinbarungen (nachfolgend wird jede vertragliche Vereinbarung als „Vertrag“ bezeichnet) zwischen BLACKBELT XP Germany GmbH (nachfolgend als „BB XP GmbH“ bezeichnet) und einem Auftraggeber oder sonstigen Vertragspartner (nachfolgend als „Auftraggeber“ bezeichnet; BB XP GmbH und der Auftraggeber werden nachfolgend gemeinsam als „Vertragsparteien“ bezeichnet) über die Lieferungen und Dienstleistungen (nachfolgend gemeinsam als „Lieferungen“ von BB XP GmbH bezeichnet), mit Ausnahme der in Klausel 1.2. aufgeführten Online-Dienste. Lieferungen können unter anderem die folgenden Punkte umfassen:

  • Lieferung von Standardsoftware und Übermittlung von Daten;
  • Anpassung, Installation und Adaption von Standardsoftware;
  • Consulting-Dienstleistungen;
  • Softwarepflege und Support;
  • Entwicklung individueller Software.

1.2 Die AGB gelten nicht für Online-Dienste, wie z. B. die Bereitstellung von Webseiten und Internetportalen, Anwendungs- und/oder Softwaredienste (zusammen als „Online-Dienste“ bezeichnet). Bei Online-Diensten gelten die bei der Registrierung des Auftraggebers für diese Online-Dienste vereinbarten Nutzungsbedingungen.

1.3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Diese Bestimmung gilt ebenso bei einem Verzicht auf die Einhaltung der Schriftform.

1.4. Alle sonstigen Bedingungen sind kein Bestandteil des Vertrags, selbst wenn die BB XP GmbH einen Vertrag ausführt, der mit einer Einbeziehung dieser Bedingungen vereinbar ist.

1.5. Selbst wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses weiterer Verträge innerhalb des Umfangs von 1.1 kein erneuter Hinweis erfolgt, gelten die AGB in der jeweils gültigen Fassung, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

1.6. Diese AGB gelten nicht, wenn es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bestimmte Abschnitte dieser AGB beziehen sich ausdrücklich auf Händler und gelten nur für sie.

1.7. Alle Garantien erfordern die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von BB XP GmbH

2. Urheberrecht und geistiges Eigentum

2.1 Jegliche dem Auftraggeber übermittelte Software, Dokumentationen, Daten und andere Artikel (zusammen als „geschützte Artikel“ bezeichnet) unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und können durch weitere geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte geschützt sein. Vorsorglich legen die Vertragsparteien hiermit vertraglich fest, die geschützten Artikel den Regelungen des Urheberrechts zu unterstellen. Für die Beziehung zwischen den Vertragsparteien gilt, dass BB XP GmbH die ausschließlichen Rechte an allen geschützten Artikel hat.

2.2 Der Auftraggeber erhält eine nicht ausschließliche Lizenz für den Einsatz der geschützten Artikel, wie im maßgeblichen Endnutzer-Lizenzvertrag (End User License Agreement / „EULA“) beschrieben.

3. Allgemeine Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, Projektsitzungen und Protokolle

3.1 Der Auftraggeber bietet BB XP GmbH seine Unterstützung an bezüglich der Ausführung der Lieferungen. Der Auftraggeber stellt Hardware, Betriebssystem, die grundlegende Software und die Telekommunikationseinrichtungen bereit und sorgt für die erforderliche Anzahl verfügbaren Personals. Der Auftraggeber stellt BB XP GmbH rechtzeitig alle für die Ausführung der Lieferungen erforderlichen Informationen bereit. Sofern es für die Ausführung der betreffenden Lieferungen erforderlich ist, gewährt der Auftraggeber BB XP GmbH zu den normalen Geschäftszeiten Zugang zu den Geschäftsräumen.

3.2 Der Auftraggeber errichtet einen Fernzugriff auf alle seine IT-Systeme, sofern für dies für die Lieferungen durch BB XP GmbH notwendig ist.

3.3 Der Auftraggeber trifft entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, falls der Betrieb der Lieferungen teilweise oder als Ganzes nicht ordnungsgemäß erfolgen sollte. Zu diesen Vorkehrungen gehören regelmäßige Daten-Backups, die Durchführung konstanter Fehlerdiagnosen, Inspektionen, etc. Vor Installation jedweder Lieferung auf seinen IT-Systemen erstellt der Auftraggeber einen vollständigen Backup seines Datenbestands.

3.4 Im Falle von Projektsitzungen ist die BB XP GmbH zur Erstellung von Protokollen berechtigt. Der Inhalt dieser Protokolle wird rechtlich bindend, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich dagegen widerspricht.

3.5 Die BB XP GmbH ist berechtigt, in Absprache mit dem Auftraggeber, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen per PKW, Bahn oder in besonderen Fällen per Flugzeug anreisen zu lassen. Der km-Satz beträgt EUR 0,40 pro km. Für Bahnreisen kann der Auftragnehmer pro Reise und Mitarbeiter die erforderlichen Kosten der 2. Klasse zuzüglich etwaiger Zugzuschläge verlangen. Die Anreise per Flugzeug ist vorher mit dem Auftraggeber abzusprechen.

Übernachtungskosten und Spesen werden nach Aufwand ersetzt. Die genannten Vergütungen sind Nettopreise. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Lieferungen und Verzug

4.1 Alle von BB XP GmbH hinsichtlich der Lieferzeiten bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Alle verbindlichen Lieferfristen (nachfolgend „verbindliche Lieferfristen“) bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der BB XP GmbH. Teillieferungen sind zulässig, falls der Auftraggeber angemessenen Gebrauch davon machen kann.

4.2 Insofern verbindliche Lieferfristen bestehen, werden diese um den Zeitraum verlängert, in dem die BB XP GmbH ohne eigenes Verschulden die vertraglich vereinbarten Lieferungen nicht ausführen konnte, unter anderem insbesondere aufgrund von Arbeitskämpfen, höherer Gewalt sowie anderen unüblichen und unvorhersehbaren Ereignissen (zusammen als „Ereignisse höherer Gewalt“ bezeichnet). Des Weiteren wird in diesen verlängerten Lieferfristen ein angemessener Zeitraum für die Wiederaufnahme des Betriebs nach Beendigung der Störungen berücksichtigt. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, hat jede Vertragspartei das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder – falls im betreffenden Vertrag fortlaufende Verpflichtungen festgelegt sind – den Vertrag zu kündigen. In einem solchem Fall wird jedwede im Voraus bezahlte Vergütung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zurückgezahlt.

4.3 Verbindliche Lieferfristen werden um den Zeitraum verlängert, in dem die BB XP GmbH gezwungen ist, auf Informationen oder die Zusammenarbeit seitens des Auftraggebers zu warten. In den somit verlängerten verbindlichen Lieferfristen wird ebenfalls ein angemessener Zeitraum für die Wiederaufnahme des Betriebs nach Beendigung der Störungen berücksichtigt.

4.4 Alle vom Auftraggeber erfolgten Mahnungen sowie festgesetzten Fristen bedürfen der Schriftform, um gültig zu sein. Für den Fall, dass die BB XP GmbH bei einer verbindlichen Lieferfrist in Verzug gerät, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen oder davon zurückzutreten. Dieses Recht gilt jedoch erst, wenn eine schriftliche Nachfrist (außer in besonders dringenden Fällen) von mindestens 12 Werktagen verstrichen ist, ohne dass der Mangel behoben wurde. Es muss keine Nachfrist gewährt werden, wenn dieses vom Auftraggeber nicht auf angemessene Weise erwartet werden kann. Abschnitt 8 der vorliegenden AGB gilt für alle Schadenersatzzahlungen in diesem Rahmen.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber wird die BB XP GmbH in dem Projekt umfassend, fachkundig, rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten unterstützen. Soweit notwendig stellt der Auftraggeber zugunsten des Projekts qualifizierte Mitarbeiter in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten frei.

5.2 Rechtzeitig erbringt er die Beistellungen, gibt Informationen und gewährt der BB XP GmbH, soweit notwendig und unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Zugang zu Räumen, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen.

5.3 Sollten Zeitpläne und Lieferdaten abhängig vom Input, Entscheidung, Information o.Ä vom Auftraggeber sein, so wird dieser diese unverzüglich der BB XP GmbH mitteilen.

5.4 Der Auftraggeber soll dabei keine Informationen oder Input an die BB XP GmbH weitergeben, sofern er Kenntnis davon hat, dass dies Schutzrechte von Dritten verletzt.

5.5 Der Auftraggeber wird angemessene Vorkehrungen für den Fall treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch Datensicherung, Störungsdiagnose, laufende Überprüfung usw.

5.6 Der Auftraggeber meldet Störungen, Fehler und Schäden unverzüglich. Die Meldung kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am nächsten Werktag schriftlich zu wiederholen. Sie enthält eine Einstufung in die Fehlerklassen gemäß Abschnitte 5.9.-5.12 aus der Sicht des Auftraggebers und muss die BB XP GmbH in die Lage versetzen, zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen zu können. Sie kann nur durch benannte Personen abgegeben werden, die die notwendige Kenntnis der Software und berufliche Qualifikation haben und gegenüber der BB XP GmbH vom Auftraggeber als meldeberechtigt benannt wurden.

5.7 Der Auftraggeber hält die Mitarbeiter, die mit der Software umgehen, geschult. Er wirkt an der Fehlerbeseitigung dadurch mit, dass er Mitarbeiter, Informationen, Räume, Geräte, Programme und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt, die Datenverarbeitungsvorgänge ordnungsgemäß dokumentiert, die Daten nach dem Stand der Technik sichert und das fehlerhafte Geschehen so genau wie möglich protokolliert.

5.8 Bei Verletzung der in diesem Abschnitt 5 beschriebenen Pflichten durch den Auftraggeber wird die BB XP GmbH den anfallenden Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Zudem stellt der Auftraggeber die BB XP GmbH von möglichen Haftungsansprüchen, welche als Folge der Verletzung der hier beschriebenen Pflichten auftreten können, frei.

5.9 Eine Abnahmeprüfung soll für sämtliche kundenspezifischen Softwareprodukte, Auftaktreports oder Lizenzpositionen oder, wo eine gesetzliche Forderung dies vorsieht, gemäß dem in dieser Vereinbarung festgelegten Verfahren vorgenommen werden, um die Übereinstimmung der Software, Dienste oder Lieferungen mit den im Anhang festgelegten Spezifikationen und Anforderungen zu bestätigen.

5.10 Das Abnahmeverfahren bei Software wird wie folgt vereinbart:

a) Die normale Abnahmeprüfung dauert vierzehn (14) Tage ab Lieferung. Die Einteilung nach Klassen erfolgt gemäß 5.12.

b) Kommerzielle Dienste gelten so lange nicht als abgenommen, bis alle Mängel der „Klasse 1“ und „Klasse 2“ behoben wurden oder die Abnahme ausdrücklich erklärt wurde.

c) Sämtliche Mängelbeseitigungen müssen vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt werden und beide Parteien müssen dafür einen endgültigen Liefertermin vereinbaren.

d) Die Abnahme erfolgt automatisch innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dem Ende der jeweiligen Abnahmeprüfungsphase.

e) Die Abnahme kann vom Auftraggeber verweigert werden, wenn nach dem Ende der vereinbarten Abnahmeprüfungsphase noch Mängel laut „Klasse 1“ und „Klasse 2“ bestehen.

5.11 Für weitere Lieferung (ELP, OLP, Abschlussbericht etc.) gemäß diesem Vertrag, gilt folgendes:

a) Die normale Abnahmeprüfung dauert sieben (7) Tage ab Lieferung.

b) Die Abnahme erfolgt automatisch innerhalb von sieben (7) Tagen nach erfolgter Lieferung.

c) Der Auftraggeber hat innerhalb der genannten Frist die Möglichkeit Einspruch gegen die vorgelegte Lieferung einzulegen. Der Einspruch soll dabei folgende Punkte beinhalten:

  • Nennung der bemängelten Position (Bedarfsmenge, Ist-Preis etc.);
  • (Kurz-) Beschreibung des Mangels je Position;
  • Einstufung Mangel je Fehlerklasse gemäß 5.12.

5.12 Die Abnahme kann vom Auftraggeber verweigert werden, wenn nach dem Ende der vereinbarten Abnahmeprüfungsphase noch Mängel laut „Klasse 1“ und „Klasse 2“ bestehen

5.13 Die Mängel werden vom Auftraggeber in eine der folgenden drei Klassen eingeteilt:

a) Klasse 1:

Die erbrachte Lieferung entspricht im wesentlich nicht der definierten Spezifikation oder vertragliche definierten Vereinbarung.

(Mängelbeispiele: schwerwiegende technische Fehler; offensichtliche Mängel, welche Nutzung der Lieferung verhindern bzw. stark erschweren, mangelnde oder. fehlerhafter Dokumentation usw.)

b) Klasse 2:

i) Die Nutzung der Lieferung ist nur mit größeren Beeinträchtigungen möglich.

ii) (Mängelbeispiele: Mängel, unvollständige Lieferung, größere technische Fehler die zu Mehraufwand auf Auftraggeberseite führen. etc).

c) Klasse 3:

i) Sämtliche anderen Mängel gelten als Fehler der Klasse 3.

ii) (Mängelbeispiele: formale Mängel, formale Mängel in der Dokumentation, kleinere Teile der Dokumentation fehlen, kleinere Abweichungen von den vereinbarten Leistungen usw.).

6. Zahlung, Aufrechnung und Abtretung, Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrechte

6.1 Die Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen fällig. Falls keine vereinbarte Frist besteht, sind die Zahlungen umgehend fällig.

6.2 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, Ansprüche aufzurechnen, die unbestritten oder endgültig rechtskräftig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur in Hinblick auf Ansprüche geltend machen, die aus diesem Vertrag entstehen.

6.3 Der Auftraggeber kann keine Ansprüche gegenüber der BB XP GmbH an Drittparteien abtreten. Falls der Auftraggeber ein Händler ist, gilt dies nicht für die Abtretung von Geldansprüchen. Händler gemäß diesen AGB sind alle juristischen Personen, die ein Handelsgewerbe betreiben oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen als Händler gelten.

6.4 Im Verzugsfall stellt die BB XP GmbH Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den zu diesem Zeitpunkt gültigen betreffenden Basiszinssatz nach §247 BGB in Rechnung. Alle anderen weitergehenden Ansprüche der BB XP GmbH aufgrund von Zahlungsverzug bleiben davon unberührt.

6.5 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug kann die BB XP GmbH die Erfüllung dieses Vertrags solange verweigern, bis der Auftraggeber die ausstehenden Zahlungen getätigt hat.

6.6 Die Eigentumsrechte an den Lieferungen und die Rechte gemäß Abschnitt 2 dieses Vertrags und EULA gehen erst dann auf den Auftraggeber über, nachdem die vollständige Zahlung der vertraglich vereinbarten Gebühren erfolgt ist. Vorher hat der Auftraggeber nur ein vorläufiges Nutzungsrecht auf Grundlage des Schuldrechts. BB XP GmbH behält sich das Recht vor, dieses vorläufige Recht jederzeit zurückzuziehen.

6.7 Wenn die Rechte gemäß Abschnitt 2 dieses Vertrags und dem EULA nicht entstehen oder auslaufen, kann die BB XP GmbH vom Auftraggeber die Rückgabe der bereitgestellten Lieferungen oder, falls diese nicht zurückgegeben werden können, die unwiderrufliche Löschung der Lieferungen verlangen. In diesem Fall stellt der Auftraggeber eine schriftliche Zusicherung über die vollständige Rückgabe oder vollständige Löschung an die BB XP GmbH aus.

7. Ansprüche im Falle von Verletzungen des geistigen Eigentumsrechts

7.1 Soweit die geistigen Eigentumsrechte von Drittparteien durch eine Lieferung verletzt wurden aus Gründen, die der BB XP GmbH zugeordnet werden können, kann die BB XP GmbH sich dafür entscheiden, die Situation zu bereinigen. In dieser Hinsicht hat die BB XP GmbH die folgenden Optionen:

a. Die BB XP GmbH kann von einer Drittpartei, die das verletzte geistige Eigentumsrecht innehat, eine für die Zwecke dieses Vertrags ausreichende Lizenz zugunsten des Auftraggebers einholen.

b. Die BB XP GmbH kann die das geistige Eigentumsrecht verletzende Lieferung so modifizieren, dass die Modifikationen keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Lieferung haben oder deren Auswirkungen auf ein für den Auftraggeber akzeptables Maß begrenzt sind.

c. Die BB XP GmbH kann die das Eigentumsrecht verletzende Lieferung durch eine Software ersetzen, durch deren vertragliche Nutzung keine geistigen Eigentumsrechte verletzt werden und die keine Auswirkung auf die Funktionsfähigkeit der Lieferung hat oder deren Auswirkungen auf ein für den Auftraggeber akzeptables Maß begrenzt sind.

d. Die BB XP GmbH kann eine neue Version der Lieferung liefern, durch deren vertragliche Nutzung keine geistigen Eigentumsrechte von Drittparteien verletzt werden.

7.2 Der Auftraggeber kann für jeden Fall eine andere Form der Mängelbereinigung verlangen, falls nicht auf angemessene Weise erwartet werden kann, die von der BB XP GmbH ausgewählte Form der Mängelbereinigung zu akzeptieren.

8. Einrede gegen angebliche Verletzungen von Rechten dritter Parteien

Wenn eine Drittpartei Ansprüche aufgrund von Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte gegenüber dem Auftraggeber in Bezug auf die Nutzung der Lieferung geltend macht, setzt der Auftraggeber BB XP GmbH umgehend schriftlich darüber in Kenntnis und überlässt das Erheben der Einrede gegen diese Ansprüche der BB XP GmbH, soweit dies möglich ist.

8.2 Der Auftraggeber unterstützt die BB XP GmbH beim Erheben der Einrede auf angemessene Weise. Insbesondere wird der Auftraggeber der BB XP GmbH schriftlich alle erforderlichen Informationen über den Einsatz und mögliche Adaption der betreffenden Lieferung übermitteln, die betreffenden Dokumente bereitstellen und Fragen beantworten.

8.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung der BB XP GmbH einen Vergleich mit der Drittpartei in oder außerhalb des Gerichts abzuschließen.

9. Schadenersatz und Ersatz für Aufwendungen  

9.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich durch die Vertragsparteien vereinbart, zahlt die BB XP GmbH nur in dem folgenden Ausmaß Schadenersatz sowie Ersatz für vergebliche Aufwendungen, ungeachtet des Rechtsgrunds:

a. Im Falle des Vorsatzes oder betrügerischer Absicht wird die vollständige Haftung übernommen.

b. Die BB XP GmbH übernimmt für den Fall einer groben Fahrlässigkeit die Haftung in Höhe des zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags vorhersehbaren üblichen Schadenersatzes, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich abgeschlossenen Auftragssumme.

c. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrags ermöglicht und auf die sich der Auftraggeber im Allgemeinen verlässt und einen diesbezüglichen Anspruch darauf hat, wodurch die Erfüllung des Vertragszwecks (wesentliche Pflicht) gefährdet wird, haftet die BB XP GmbH in Höhe des üblichen Schadenersatzes, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags vorhersehbar ist.

d. Bei allen anderen Angelegenheiten wird die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

e. Im Falle von lebensgefährlichen sowie den Körper und die Gesundheit schädigenden Verletzungen und im Falle von Ansprüchen gemäß dem deutschen Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

f. Es ist weiterhin möglich, die Einrede des Mitverschuldens zu erheben. Die BB XP GmbH ist ausschließlich für den Austausch der Daten verantwortlich, falls der Auftraggeber gewährleistet hat, dass diese Daten von verfügbaren Datenbeständen in maschinenlesbarer Form mit vertretbaren Mitteln wiederherstellbar sind.

9.2 Ansprüche auf Schadenersatz und die Erstattung vergeblicher Aufwendungen verjähren in 2 Jahren. In den in 8.1 (a) und (b) genannten Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Paragraf 199 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bleibt davon unberührt.

10. Streitfälle – ADR

Die Vertragspartner vereinbaren, bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen, die sie nicht untereinander bereinigen können, die Schlichtungsstelle der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (www.dgri.de) anzurufen, um den Streit nach deren Schlichtungsordnung in der zum Zeitpunkt der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig oder endgültig zu bereinigen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, die aus den Gründen für das Schlichtungsverfahren entstehen, wird ab dem Schlichtungsantrag bis zum Ende des Schlichtungsverfahrens aufgehoben. Der Anspruch verjährt frühestens drei Monate nach Ende der Aufhebung. Wenn keine Schlichtung erreicht wird oder das Schiedsverfahren scheitert, wenden sich die Parteien an ein allgemein zuständiges Gericht.

II. Schlussbestimmungen

11. Vertraulichkeit und sichere Aufbewahrung, Abwerbeverbot

11.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle Informationen, Dokumente und Daten vertraulich zu behandeln, zu denen sie während der Anbahnung und Erfüllung des Vertrags Zugang bekommen haben, die als vertraulich gekennzeichnet sind, die Geschäfts – oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder die rechtlich geschützt sind (gemeinsam als „vertrauliche Informationen“ bezeichnet). Des Weiteren dürfen diese Informationen weder Drittparteien verfügbar gemacht werden noch zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken verfügbar gemacht werden.

11.2 Der Auftraggeber wird:

a. die Offenlegung aller vertraulichen Informationen beschränken auf seine Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Bevollmächtigte und Vertreter (gemeinsam als „Vertreter“ bezeichnet), die ein Bedürfnis haben, diese vertraulichen Informationen zu kennen in Verbindung mit der gegenwärtigen oder in Erwägung gezogenen Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien, auf die sich dieser Vertrag bezieht, und nur zu diesem Zweck.

b. seine Vertreter über die geschützte Natur der vertraulichen Informationen und der Verpflichtungen, die in diesem Vertrag festgelegt sind, aufzuklären und diese Vertreter zur Geheimhaltung dieser vertraulichen Informationen zu verpflichten.

c. alle vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und mit einem angemessenen Maß an Sorgfalt zu behandeln, jedoch mindestens mit dem Maß an Sorgfalt, das für die Geheimhaltung der eigenen vertraulichen Informationen aufgebracht wird; und.

d. keine erhaltenen vertraulichen Informationen an Drittparteien offenzulegen (außer anderweitig in diesem Vertrag festgelegt). Sollte der Auftraggeber diese Anforderungen nicht einhalten können, haftet er für jegliche Schäden, die daraus entstehen und hält BB XP GmbH schadlos bezüglich aller Ansprüche seitens Drittparteien. Sofern eine Zahlung von Schadenersatz unzureichend ist, um BB XP GmbH für eine solche Verletzung zu entschädigen, kann BB XP GmbH diese AGB vollstrecken, indem sie Unterlassungsansprüche sowie sonstige billigkeitsrechtliche Rechtsmittel erwirkt, zusätzlich zu allen sonstigen verfügbaren Rechtsmitteln.

11.3 Der Auftraggeber wird BB XP GmbH umgehend informieren, wenn er Kenntnis erlangt über eine unberechtigte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen durch den Auftraggeber oder seinen Vertretern oder über sonstige Verletzungen dieses Vertrags durch den Auftraggeber oder seinen Vertretern. Außerdem wird er mit Unterstützung durch BB XP GmbH behilflich sein, die vertraulichen Informationen wieder in Besitz von BB XP GmbH zu bringen und eine weitere unbefugte Nutzung zu verhindern.

11.4 Der Auftraggeber erklärt sich bereit, die vertraulichen Informationen ausschließlich in Verbindung mit der gegenwärtigen oder in Erwägung gezogenen Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und nicht zu anderen als den in diesem Vertrag festgelegten Zwecken zu verwenden, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters der BB XP GmbH. Kein anderes Recht oder andere Lizenzen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, bezüglich der vertraulichen Informationen werden dem Auftraggeber gemäß diesem Vertrag gewährt. Die Eigentumsrechte an den vertraulichen Informationen verbleiben ausschließlich bei BB XP GmbH. Jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen durch den Auftraggeber erfolgt zugunsten von BB XP GmbH. Alle Modifikationen und Verbesserungen davon durch den Auftraggeber sind das ausschließliche Eigentum der BB XP GmbH.  Ungeachtet aller obenstehend aufgeführten Verpflichtungen wird der Auftraggeber:

a. vertrauliche Informationen nur in dem für den von BB XP GmbH (schriftlich) genehmigten Zweck angemessenen und erforderlichen Ausmaß kopieren, vervielfältigen und anderweitig übermitteln (und dabei jede Kopie, Vervielfältigung und Übermittlung eindeutig als vertraulich kennzeichnen) und die vertraulichen Informationen unter Sicherheitsbedingungen aufzubewahren, die ebenso strikt sind, wie bei den vertraulichen Informationen des Auftraggebers mit derselben Geheimhaltungsstufe, jedoch mindestens mit den Umständen entsprechender angemessener Sorgfalt und in jedem Fall mit angemessenen Sicherheitsvorkehrungen für ihre sichere Aufbewahrung.

b. keine Bestandteile der vertraulichen Informationen ohne schriftliche Zustimmung von BB XP GmbH rekonstruieren, demontieren oder dekompilieren. Außerdem:

c. Die Vertragsparteien vereinbaren, keine vertraulichen Informationen gegenüber Drittparteien offenzulegen, einschließlich des Stattfindens von Gesprächen über eine mögliche Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien, ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei.

d. Die Bedingungen dieses Vertrags gelten ebenfalls für die Tochtergesellschaften jeder Partei, unabhängig davon, ob sich diese teilweise oder ganz im Besitz der jeweiligen Partei befinden

11.5 Der Auftraggeber sichert und schützt die vertraulichen Informationen auf eine solche Art, dass jeglicher Missbrauch oder Offenlegung gegenüber Drittparteien ausgeschlossen werden kann.

11.6 Für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren ab Vertragsschluss unterlässt der Auftraggeber die folgenden Tätigkeiten und stellt sicher, dass seine Tochtergesellschaften diese ebenso unterlassen:

a. Beeinflussung oder versuchte Beeinflussung von Kunden, Lieferanten, Berater oder sonstige Drittparteien, die in einer vertraglichen oder sonstigen Geschäftsbeziehung mit BB XP GmbH stehen, zwecks Kündigung oder Beendigung einer solchen Beziehung oder Reduzierung von gemäß einer solchen Beziehung bereitgestellten Güter oder Dienstleistungen; sowie.

b. Anwerbung oder versuchte Anwerbung aller gegenwärtigen oder zukünftigen Vorstandsmitglieder, leitenden Angestellten oder Mitarbeiter von BB XP GmbH.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand 

12.1 Für diesen Vertrag sowie für alle rechtlichen Beziehungen zwischen der BB XP GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der bundesdeutschen Regelungen über das Kollisionsrecht sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf (CISG) vom 11. April 1980.

12.2 Ist der Auftraggeber Händler, juristische Person oder Körperschaft des öffentlichen Rechts oder hat der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung der Sitz der BB XP GmbH.

13. Schriftform

Ein einfaches elektronisches Formular (E-Mail oder Fax) reicht für die Erfüllung der in diesen AGB festgelegten Anforderung zur Schriftform aus; dies gilt nicht für Kündigungen oder Rücktritte, die immer die Zustellung eines von der betreffenden Vertragspartei unterzeichneten Originaldokuments erfordern.

Einhausen, 04.05.2023